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Praktische Tätigkeit (PsychotherapeutIn - in - Ausbildung - Zeit)

Die praktische Tätigkeit mit insgesamt mindestens 1800 Stunden umfasst:

  • 1200 Stunden in einer klinisch-psychiatrischen KJP-Einrichtung und

  • 600 Stunden im teil-/stationären oder ambulanten psychosomatischen und psycho-therapeutischen Bereich

Die Tätigkeit in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit insgesamt 1200 Stunden (pT1)dient dem Erwerb praktischer Erfahrung in der Diagnostik und Behandlung von psychiatrischen Störungen und Erkrankungen, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Sie steht unter fachkundiger Anleitung (z.B. durch ein klinikinternes Mentorenprogramm) und Aufsicht der Koordination der praktischen Tätigkeit durch die Institutsleitung. Einen Vergütungsanspruch für die gesamte praktische Tätigkeit im Klinik- bzw. Ausbildungsbetrieb sieht der Gesetzgeber bislang nicht vor.

Während der praktischen Tätigkeit in der psychiatrisch-klinischen Einrichtung ist die/der AusbildungskollegIn jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von mindestens 30 Patienten zu beteiligen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie und andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Die/der AusbildungskollegIn hat dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher psychiatrischer Erkrankungen zu erwerben sowie die Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Dauer und Umfang zu dokumentieren.

Ferner sind mindestens 600 Stunden praktische Tätigkeit in der teil-/stationären oder ambulanten Versorgung im psychosomatischen und psychotherapeutischen Bereich (pT2) an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der Versorgung oder in der Praxis einer/s Ärztin/Arzt mit ärztlicher Weiterbildungsbefugnis in der Kinder- und Jugendlichen - Psychotherapie oder in der Praxis eines entsprechenden Kinder- und Jugendlichen PsychotherapeutInnen oder einer/m Psychologischen PsychotherapeutIn, der hauptsächlich im Kinder und Jugendlichenbereich tätig ist, nachzuweisen. Die Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Diagnostik und Behandlung von psychosomatischen Erkrankungen, bei denen Psychotherapie induziert ist.


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