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Ausbildung in psychologischer Psychotherapie

Ausbildungsziel

Die Ausbildung in der psychologischen Psychotherapie legt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV vom 18.12.1998) mit dem Ziel zur staatlichen Prüfung für psychologische Psychotherapeuten gemäß der APV nach § 7 ff und dem Antrag auf Approbationserteilung entsprechend § 19 zugrunde.

Auf der Grundlage von Ausbildungsplänen erfolgt die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie eine vertiefte Ausbildung in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Sie ist auf der Grundlage des wissenschaftlichen Erkenntnisstandards praxisnah und patientenbezogen durchzuführen.

Den Ausbildungsteilnehmern werden insbesondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die erforderlich sind, um in der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist und bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage der Patienten auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können.

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Sinne von Behandlungstechniken und indikationsorientierten Interventionsformen, auch über die Reflexion und die Selbsterfahrung, die Förderung von intuitiven Erfahrungen in der psychotherapeutischen Beziehung sowie erweiternde Kenntnisse und Erfahrungsaspekte, die für einen effektiven, patienten- oder indikationsorientierten Zugang in der ambulanten und stationären Behandlung sinnvoll sind.

Dabei geht es zum einen um die Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten im Sinne objektivierbarer Techniken in der Diagnose und Behandlung; zum anderen um den intuitiven Zugang zu einer heilenden, therapeutischen Beziehung, in der Subjekt und Objekt nicht getrennt betrachtet werden können.

Die folgende Ausbildungsordnung und das Curriculum sollen dabei einerseits die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten bzw. Kompetenzen vermitteln, die zur staatlichen Prüfung in der psychologischen Psychotherapie erforderlich sind.

Andererseits sollen sie aber auch in der fakultativen Erweiterung die Grundlagen für einen methodenübergreifenden, effizienten psychotherapeutischen Zugang schaffen: Fühlen und Spüren (z.B.: Körper) - Erleben und Agieren (z.B.: ausprobierendes Spielen) - Imaginieren und Fokussieren (z.B.: Phantasie) - Utilisieren und Ankern (z.B.: erweiterter Bezugsrahmen) - oder Einfühlen und Verbalisieren (z.B.: Introspektion) und Einüben und Umstrukturieren (z.B.: Training) - letztlich sind viele psychotherapeutische Ansätze nützliche Werkzeuge in der effizienten und wirtschaftlichen Psychotherapie; es kommt aber auch auf die Hand an, die diese Werkzeuge führt.

Dabei geht es nicht nur um eine technische Handhabung, sondern hier fließen auch sehr persönliche, ethische und menschliche Grundhaltungen mit ein, die in der psychotherapeutischen Arbeit ebenso wesentlich über Erfolg und Mißerfolg mitbestimmen, wie der fachliche Gebrauch entsprechender psychologischer Techniken.

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist offen für theoriegeleitete, psychodynamische Erweiterungen zur Steigerung der Behandlungs-Effektivität.Sie versteht sich aber nicht als "Multimix" von "Psychotechniken", sondern ist verwurzelt im Theoriegebäude der Psychodynamischen Grundorientierung der analytisch begründeten Verfahren.

Das gleiche gilt analog für die Verhaltenstherapie; auch hier sind beziehungsorientierte Ergänzungen des bereits störungsspezifischen Ansatzes sinnvoll.


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