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Ausbildungskosten/Psychologische(r) PsychotherapeuInDie Ausbildung für Psychologische Psychotherapie erfolgt an Hochschulen oder entsprechenden Privateinrichtungen gemäß der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychThG -APrV). Sie dauert in der Vollzeitform mind. 3 Jahre und in der Teilzeitform mind. 5 Jahre und schließt mit dem Bestehen der staatlichen Prüfung (Staatsexamen) als Voraussetzung für die Erlangung der Approbation ab. Die Ausbildung ist förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG); eine Weiterbildungsförderung nach § 77 ff. SGB III ist hingegen nicht möglich, da überwiegend Wissen vermittelt wird, das analog der berufsqualifizierenden Studiengänge (Postgraduierten-Studium) an Hochschulen oder Universitäten entspricht (Rundschreiben Landesarbeitsamt NRW). Das Berufsbildungsgesetz findet nach § 7 des PsychThG keine Anwendung. Das Lehrinstitut kalkuliert unter folgenden Vorgaben: volle Belegung aller Ausbildungsplätze, keine Gewinnorientierung, aber Bildung von vertretbaren Rücklagen für die Kostenstabilisierung bei evtl. nicht vermeidbaren Veränderungen der Einnahmen oder der Betriebsausgaben und bei gleichzeitig möglichst geringen und garantierten Ausbildungskosten für die gesamte Ausbildungszeit. Wir achten dabei sehr auf eine bezahlbare Ausbildung, ohne jedoch die Qualität zu mindern: so sind in der Selbsterfahrung mind. 40 Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 100 Stunden Einzelsupervision für jeden in unserer Kalkulation einbezogen. Im folgenden sind die Kosten der Ausbildung ohne Berücksichtigung der Einnahmen über die PIA-Stellen oder anderer Honorartätigkeiten dargelegt. Integrierte Ausbildung - alle Ausbildungskosten sind im Komplettpreis enthaltenDie Ausbildungskosten betragen insgesamt für eine 3- jährige Vollzeitausbildung:
VT = Verhaltenstherapie Darin sind alle Ausbildungskosten und alle Gebühren und Nebenkosten für die gesamte Ausbildung in Höhe aller geforderten Ausbildungszeiten (also auch Selbsterfahrung und Supervision) enthalten. Die Supervisionskosten, die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen (Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch einen Teil der erzielten Honorare für die Ausbildungsbehandlungen in der praktischen Ausbildung beglichen. Die weiteren Erlöse in der Praktischen Ausbildung werden an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt. Insgesamt können bei einer TP- oder VT-Ausbildung bei max. Stundenzahl gut 19.000,- Euro brutto ausgezahlt werden, was einem Monatsgehalt von ca. 1050,- während der Zeit der Praktischen Ausbildung bei angenommenen ca. 1,5 Jahren entspricht. Bei einer kombinierten TP + AP - Ausbildung können bei der max. Stundenzahl gut 34.200,- Euro an jede/n AusbildungskollegIn ausgezahlt werden, was dann einem Monatsgehalt von ca. 1140,- Euro während der gesamten Zeit der praktischen Ausbildung bei angenommenen ca. 2,5 Jahren entsprechen würde. Das Lehrinstitut übernimmt bei einer TP- oder VT- Ausbildung die Kosten für insgesamt:
Das Lehrinstitut übernimmt bei einer kombinierten AP + TP- Ausbildung die Kosten für insgesamt:
Bei einer internen Ausbildung in den Median-Kliniken reduzieren sich durch die Studienförderung der Klinik die Lehrgangsgebühren auf 4.320,- Euro für die TP- oder VT- Ausbildung bzw. auf 5580,- für die AP- Ausbildung. Die PiP-Stellen in Bad Salzuflen können zusätzlich während der Praktischen Tätigkeiten auf der Basis einer 1/3 - Psychologenstelle im Klinikum Bad Salzuflen vergütet werden; über Neubesetzungen der bisherigen 11 bezahlten PIP-Stellen entscheidet jedoch die Klinikleitung, worauf das Lehrinstitut keinen Einfluss hat. Auch externe Praktika werden teilweise über hauseigene Tarife der Kliniken entlohnt; es bestehen jedoch auch unbezahlte Praktikantenstellen. Selbstverständlich bemühen wir uns, allen aufgenommenen AusbildungskandidatInnen individuell bei der Lösung ihrer Kosten- und Finanzierungsfragen behilflich zu sein. Die unten aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei Wegfall der Förderungen oder bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb einer fest definierten Schwankungsbreite von min / max +/- 15%, bezogen auf die Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns. Mit den Lehrgangsgebühren und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren abgegolten, auch die Supervision und die Lehrtherapiekosten (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 40 Einzel- und 80 Gruppe) oder die Kosten der Lehranalyse (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 160 Einzel- und 80 Gruppe), sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern. Honorarforderungen für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen, wenn diese Ausfälle selbst verschuldet wurden oder über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung erstattet werden). Es ergeben sich:
Regelung bei der Weiterbildung in einem weiteren VertiefungsgebietTP-KollegInnen, die die AP-Weiterbildung nach der Approbation anschließen möchten oder KollegInnen, die gleich eine kombinierte TP+AP Ausbildung anstreben, müssen dafür an Lehrgangsgebühren insgesamt 1260,- Euro mehr bezahlen. Für KollegInnen, die nach einer TP - eine VT - Weiterbildung oder umgekehrt zur KV-Abrechnungsgenehmigung anschließen möchten, werden insgesamt weitere 2000,- Euro in Raten fällig. Praktische TätigkeitDie jeweiligen Praktikumsbedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden allgemein im Rahmen der APrV vor Ort durch die Dienst- und Fachaufsicht geregelt oder müssen mit dieser individuell konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten in externen Einrichtungen werden nach den dort geltenden Haustarifen vergütet oder nicht vergütet. Zusätzliche Erwerbseinkünfte sind aus den PIP-Stellen (bei 18 oder 36 Monaten Praktikum / Praktische Tätigkeiten) oder einer Teilzeitstelle im Rahmen der freien Stellen möglich, wobei dann aber auch ein zusätzlicher zeitlicher Tätigkeitsaufwand entsprechend einer 1/3 Stelle entsteht, je nach dem, ob eine solche Teilzeitstelle das Praktikum ergänzt oder nicht. ZusammenfassungKomplettes überschaubares Kostenmodell mit stabiler und fest planbarer Kostenübersicht; keine verdeckten Kostenanteile. Das besondere Kosten - Leistungsverhältnis wird auch dadurch deutlich, dass die in der APrV "frei wählbare Zeit von 950 Stunden" auch durch Seminare und spezielle Übungen erbracht werden kann, die zu weiteren Abrechnungsgenehmigungen für Hypnose, AT, Gruppenpsychotherapie; Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie führen; ferner werden zusätzliche Basiskompetenzen in Sexualtherapie, Schmerztherapie und Traumatherapie angeboten, ohne dass weitere Kosten entstehen. Ferner sind sind in der Selbsterfahrung mind. 40 Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 100 Stunden Einzelsupervision für in unserer Kalkulation einbezogen. Weitere Einkünfte können über Honorartätigkeiten im Rahmen psychologischer Begutachtungen oder bei der Übernahme von Einzelprojekten erzielt werden. Ein Entgeltnachlass bewirkt im Rahmen der beiden zur Verfügung gestellten Plätze (soziale Regelung) eine weitere Reduktion; ebenso die Mitwirkung in der Bibliothek oder die Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Sonderveranstaltungen. Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis orientiert sich aber nicht nur an der Relation vom Lehrangebot zu den Kosten, sondern auch am erreichten Erfolg; u.a. auch an der Frage: wie schnell und wie sicher komme ich durch die Prüfung ? Auch dieser Aspekt sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden. Wir glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem sehr kritischen Vergleich gewachsen sind: trotzdem ist bei Ihrer persönlichen Planung zu berücksichtigen, dass in der Vollzeitausbildung nur eine sehr begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder Honorartätigkeiten, etwa bei uns in Klinik-Teilzeitstellen, im Beratungsdienst der Fachabteilungen oder der Gutachtenstelle zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung stehen kann. Steuervergünstigung: Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest 3/2003). |
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