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Ausbildungskosten/KJP

Grundlage: Die Ausbildung nach § 5 des Psychotherapeutengesetzes PsychThG erfolgt an Hochschulen oder entsprechenden Privateinrichtungen gemäß der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychThG -APrV). Sie dauert in der Vollzeitform mind. 3 Jahre und in der Teilzeitform mind. 5 Jahre und schließt mit dem Bestehen der staatlichen Prüfung (Staatsexamen) als Voraussetzung für die Erlangung der Approbation ab. Die Ausbildung ist förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG); eine Weiterbildungsförderung nach § 87 Abs. 2 Nr. 1 SGB III ist hingegen nicht möglich, da überwiegend Wissen vermittelt wird, das analog der berufsqualifizierenden Studiengänge (Postgraduierten-Studium) an Hochschulen oder Universitäten entspricht (Rundschreiben Landesarbeitsamt NRW). Das Berufsbildungsgesetz findet nach § 7 des PsychThG keine Anwendung.

Das Lehrinstitut kalkuliert unter folgender Vorgabe: volle Belegung aller Ausbildungsplätze, keine Gewinnmaximierung, Bildung von vertretbaren Rücklagen für die Kostenstabilisierung bei evtl. nicht vermeidbaren Veränderungen der Einnahmen oder der Betriebsausgaben bei gleichzeitig möglichst geringen und möglichst garantierten Ausbildungskosten. Wir achten dabei sehr auf eine bezahlbare Ausbildung, ohne jedoch die Qualität zu mindern: so sind in der Selbsterfahrung mind. 40 Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 100 Stunden Einzelsupervision für jeden in unserer Kalkulation einbezogen.

Im folgenden sind die Kosten der Ausbildung ohne Berücksichtigung der Einnahmen über die PIA-Stellen oder anderer Honorartätigkeiten dargelegt.

Integrierte Ausbildung - alle Ausbildungskosten sind im Komplettpreis enthalten

Die Ausbildungskosten betragen insgesamt für eine 3- jährige Vollzeitausbildung:

  • 7.992,- (bei Ausbildung in TP oder VT in anerkannten Kooperationseinrichtungen) oder

VT = Verhaltenstherapie
TP = Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Darin sind alle Ausbildungskosten und alle Gebühren und Nebenkosten für die gesamte Ausbildung in Höhe aller geforderten Ausbildungszeiten (also auch Selbsterfahrung und Supervision) enthalten; weitere Kosten entstehen also nicht mehr.

Die Supervisionskosten, die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen (Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch einen Teil der erzielten Honorare für die Ausbildungsbehandlungen in der praktischen Ausbildung beglichen.

Die weitern Erlöse in der Praktischen Ausbildung werden an die AusbildungskollegInnen ausgezahlt. Insgesamt können bei einer TP- oder VT-Ausbildung bei max. Stundenzahl gut 19.000,- Euro brutto ausgezahlt werden, was einem Monatsgehalt von ca. 1050,- Euro während der Zeit der Praktischen Ausbildung bei angenommenen ca. 1,5 Jahren entspricht.

Das Lehrinstitut übernimmt bei einer TP- oder VT- Ausbildung die Kosten für insgesamt:

  • 50 Stunden Gruppensupervision

  • 100 Stunden Einzelsupervision

  • 100 Stunden Gruppenlehrtherapie

  • 50 Stunden Einzellehrtherapie und für

  • 15 Monate die laufenden Praxiskosten

Die unten aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei Wegfall der Förderungen oder bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb einer fest definierten Schwankungsbreite von min / max +/- 15%, bezogen auf die Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns.

Mit den Lehrgangsgebühren und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren abgegolten, auch die Supervision und die Lehrtherapiekosten (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 40 Einzel- und 80 Gruppe) oder die Kosten der Lehranalyse (in voller Höhe der Pflichtstunden in der Kombination 160 Einzel- und 80 Gruppe), sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern.

Honorarforderungen für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen, wenn diese Ausfälle selbst verschuldet wurden oder über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung erstattet werden). Es ergeben sich:

 

monatliche Kosten bei 

Praktische Tätigkeit in externer PIA - Stelle in Koop-Kliniken

Berechnungsjahr 2005

VT oder TP

Vollzeitausbildung

36 Monate Abschlagzahlungen von: 

222,- €

Teilzeitausbildung

60 Monate Abschlagzahlungen von:

133,- €

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Praktische Tätigkeit

Die jeweiligen Praktikumsbedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden allgemein im Rahmen der APrV vor Ort durch die Dienst- und Fachaufsicht geregelt oder müssen mit dieser individuell konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten in externen Einrichtungen werden nach den dort geltenden Haustarifen in der Regel leider nicht vergütet. Erwerbseinkünfte sind teilweise jedoch im Rahmen der freien Honorar-Stellen möglich; in der Regel muss jedoch dieser 1. Ausbildungsabschnitt anderweitig finanziert werden. Im Rahmen der Praktischen Ausbildung kann hingegen eine ausreichende Honorierung erzielt werden.

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Zusammenfassung:

Komplettes, überschaubares Kostenmodell mit stabiler und fest planbarer Kostenübersicht; keine verdeckten Kostenanteile. Das besondere Kosten - Leistungsverhältnis wird auch dadurch deutlich, dass die in der APrV "frei wählbare Zeit von 950 Stunden" auch durch Seminare und spezielle Übungen erbracht werden kann, die zu weiteren Abrechnungsgenehmigungen für Hypnose, AT, Gruppenpsychotherapie; Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie führen; ferner werden zusätzliche Basiskompetenzen in Sexualtherapie, Schmerztherapie und Traumatherapie angeboten. Ferner sind sind in der Selbsterfahrung mind. 40 Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 100 Stunden Einzelsupervision für in unserer Kalkulation einbezogen. Weitere Einkünfte können über Honorartätigkeiten im Rahmen psychologischer Begutachtungen oder bei der Übernahme von Einzelprojekten erzielt werden. Ein Entgeltnachlass bewirkt im Rahmen der beiden zur Verfügung gestellten Plätze (soziale Regelung) eine weitere Reduktion; ebenso die Mitwirkung in der Bibliothek oder die Mithilfe bei der Vorbereitung und Durchführung von Sonderveranstaltungen. Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis orientiert sich aber nicht nur an der Relation vom Lehrangebot zu den Kosten, sondern auch am erreichten Erfolg; u.a. auch an der Frage: wie schnell und wie sicher komme ich durch die Prüfung ? Auch dieser Aspekt sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden. Wir glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem sehr kritischen Vergleich gewachsen sind: trotzdem ist bei Ihrer persönlichen Planung zu berücksichtigen, dass in der Vollzeitausbildung nur eine sehr begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder Honorartätigkeiten, etwa bei uns in Klinik-Teilzeitstellen, im Beratungsdienst der Fachabteilungen oder der Gutachtenstelle zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung stehen kann. Steuervergünstigung: Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest 3/2003).

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