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AusbildungsstrukturDie Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn setzt sich zusammen aus der theoretischen Grundausbildung und der vertieften theoretischen Ausbildung mit insgesamt 600 Stunden sowie aus der freien Spitzen mit insgesamt 950 Stunden, aus der Selbsterfahrung mit insgesamt 120 Stunden für TP1 und VT2 sowie 240 Stunden für AP3, aus der praktischen Tätigkeit mit insgesamt 1800 Stunden und der praktischen Ausbildung mit insgesamt 600 Behandlungsstunden und 150 Supervisionsstunden für TP und VT sowie 1000 Behandlungsstunden und 250 Supervisionsstunden für die integrierte Ausbildung TP und AP. Die Ausbildung endet mit einer staatlich geprüften Abschlussprüfung.
Der Abschluss der Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn erfolgt entsprechend § 19 APV mit einer staatlich anerkannten Prüfung. Die Prüfung untergliedert sich in einen schriftlichen (120 Minuten) und einem mündlichen Teil, davon 30 Minuten Einzel- und 120 Minuten Gruppenprüfung Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
Weitere Informationen siehe § 7 ff PsychTh-APrV.
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